In der Schweiz gibt es ein umfangreiches Sozialsystem, das darauf abzielt, die Lebensqualität und das Wohlergehen aller Bürgerinnen und Bürger zu verbessern. Eine wichtige Komponente dieses Systems sind die Ergänzungsleistungen (EL), die als finanzielle Unterstützung für Personen dienen, die nicht über ausreichende Mittel verfügen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. In diesem Blogbeitrag werden wir uns eingehend mit dem Thema Ergänzungsleistungen befassen, ihre Bedeutung, Voraussetzungen und wie man sie beantragen kann.
Was sind Ergänzungsleistungen?
Die Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV sind dafür gedacht, finanzielle Unterstützung zu bieten, wenn die Renten und das Einkommen nicht ausreichen, um die grundlegenden Lebenskosten zu decken. Personen, die sich in dieser Situation befinden, haben gesetzlich Anspruch auf Ergänzungsleistungen.
Wer hat Anspruch auf Ergänzungsleistungen?
Um Anspruch auf Ergänzungsleistungen zu haben, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
einen Anspruch auf eine Rente der AHV (auch bei einem Rentenvorbezug), eine Rente der IV, nach Vollendung des 18. Altersjahres eine Hilflosenentschädigung der IV oder während mindestens sechs Monaten ein Taggeld der IV erhalten, und
nicht mehr als 100’000 Franken (Alleinstehende) oder 200’000 Franken (Ehepaare) Vermögen haben, und
in der Schweiz Wohnsitz und tatsächlichen Aufenthalt haben, und
Bürgerin oder Bürger der Schweiz oder eines EU/EFTA-Mitgliedstaates sind, oder
als Ausländerin oder Ausländer seit mindestens zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben. Für Flüchtlinge oder Staatenlose beträgt diese Frist fünf Jahre.
Wie kann man Ergänzungsleistungen beantragen?
Der Antrag auf Ergänzungsleistungen wird bei der zuständigen kantonalen Behörde gestellt. Es ist wichtig, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig und korrekt eingereicht werden, damit der Antrag bearbeitet werden kann. Dazu gehören in der Regel Nachweise über Einkommen, Vermögen, Mietkosten und andere relevante Informationen.
Müssen Ergänzungsleistungen zurückbezahlt werden?
Ja, sofern die Höhe des Nachlasses 40’000 Franken übersteigt, müssen rechtmässig bezogene Leistungen zurückerstattet werden. Allerdings nur Leistungen, welche nach dem 1. Januar 2021 ausbezahlt wurden und wenn die Höhe des Nachlasses damit nicht unter 40’000 Franken fällt.
Die Bedeutung von Ergänzungsleistungen
Ergänzungsleistungen spielen eine wichtige Rolle im schweizerischen Sozialsystem, da sie sicherstellen, dass bedürftige Personen ein angemessenes Einkommen haben und ihre Grundbedürfnisse decken können. Sie tragen dazu bei, Armut zu verhindern und die soziale Teilhabe für alle Menschen zu fördern.
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Quelle: offizielle AHV / IV – Webseite
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