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Eine obligatorische Versicherung für alle – die AHV

Aktualisiert: 17. Apr.

Die AHV ist eine allgemeine und verpflichtende Versicherung, die alle in der Schweiz lebenden oder arbeitenden Personen umfasst. Daher ist es wichtig zu wissen, wie sie funktioniert.


Schachfiguren

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung, kurz AHV, bildet das Herzstück der sozialen Absicherung in der Schweiz. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, das Einkommen von Menschen im Alter und ihren Hinterbliebenen zu schützen, wenn das Erwerbseinkommen aufgrund von Alter oder Todesfällen wegfällt. Dies geschieht durch die Bereitstellung von Altersrenten, die es den Versicherten ermöglichen, den Ruhestand finanziell abzusichern, und durch Hinterlassenenrenten, um finanzielle Härten in schwierigen Zeiten zu mildern.


Die Wurzeln der AHV reichen bis ins Jahr 1925 zurück, als das Schweizer Volk einer Verfassungsänderung zur Schaffung dieser Versicherung zustimmte. Am 1. Januar 1948 wurde die AHV schliesslich in Kraft gesetzt und die ersten Renten ausbezahlt.


Die AHV stützt sich hauptsächlich auf das Prinzip der Generationensolidarität. Die Beiträge der derzeit erwerbstätigen Bevölkerung finanzieren die aktuellen Rentenempfänger, in der Erwartung, dass zukünftige Generationen dasselbe tun werden. Dieses Konzept wird auch als Generationenvertrag bezeichnet.

Die Solidarität innerhalb der AHV geht jedoch noch weiter. Besserverdienende tragen einen höheren Beitrag bei, als für ihre eigene Rente notwendig ist, während Personen mit geringerem Einkommen mehr Leistungen erhalten, als sie durch ihre Beiträge abgedeckt haben. Dies ermöglicht eine gewisse Einkommensumverteilung zwischen den Wohlhabenden und den Bedürftigen.

Die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften fördern ebenfalls die Solidarität, indem kinderlose Personen Mütter und Väter unterstützen, und Personen ohne Betreuungsaufgaben unterstützen jene, die sich um pflegebedürftige Verwandte kümmern. Das Ehegattensplitting fördert die Solidarität zwischen Ehepartnern in Bezug auf die AHV-Beiträge.


Finanzierung der AHV

Die AHV wird nach dem Umlageverfahren finanziert, was bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge in derselben Zeitperiode wieder an die Rentenberechtigten ausgeschüttet werden. Anders als bei der beruflichen Vorsorge oder der 3. Säule wird bei dieser Finanzierungsmethode nicht über Jahre hinweg angespart. Die AHV gibt vielmehr jährlich aus, was sie einnimmt.


Die AHV ist eine allgemeine und obligatorische Volksversicherung, die alle Personen in der Schweiz einschließt, sei es, dass sie dort wohnen oder arbeiten.


Verpflichtend bei der AHV versichert sind:

  • Frauen und Männer, die in der Schweiz erwerbstätig sind, einschliesslich Grenzgänger und Gastarbeiter.

  • Personen, die in der Schweiz leben, darunter auch Kinder und andere Nichterwerbstätige wie Studierende, Menschen mit Behinderungen, Rentnerinnen und Rentner, Hausfrauen und Hausmänner.

Es gibt spezielle Regelungen für Arbeitnehmende, die im Ausland leben und für einen in der Schweiz ansässigen Arbeitgebenden arbeiten, sowie für ihre nicht erwerbstätigen Ehegatten, die sie begleiten. Studierende, die in das Ausland gehen, um dort zu studieren, können unter bestimmten Bedingungen ihre Versicherung aufrechterhalten.


Freiwillig können sich Staatsangehörige der Schweiz, der EU oder der EFTA, die außerhalb der EU oder EFTA leben, bei der AHV versichern, um zukünftige Rentenkürzungen aufgrund von Beitragslücken zu vermeiden. Informationen dazu erhalten Sie von den schweizerischen Botschaften und Konsulaten.

Für Staatsangehörige der EU oder EFTA und anderer Länder, mit denen die Schweiz Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat, gelten teilweise besondere Bestimmungen.


Beitragspflichtig sind alle Personen, die bei der AHV versichert sind, mit Ausnahme von Kindern. Diese sind zwar versichert und haben Anspruch auf Kinder- und Waisenrenten, müssen jedoch keine Beiträge leisten.


Auch verheiratete Personen ohne eigenes Einkommen sind beitragspflichtig. Das Gleiche gilt für Versicherte, die im Betrieb ihres Ehepartners ohne Bezahlung arbeiten.


Die Beiträge der Arbeitnehmenden werden vom Arbeitgebenden bei jeder Lohnzahlung abgezogen und zusammen mit dem Arbeitgeberbeitrag an die Ausgleichskasse überwiesen. Selbständig Erwerbstätige zahlen ihre Beiträge direkt an die Ausgleichskasse. Die Beiträge werden auf der Grundlage des Einkommens gemäss der Veranlagung zur direkten Bundessteuer berechnet. Die Ausgleichskasse entscheidet, ob jemand im Sinne der AHV selbständig erwerbstätig ist.


Nichterwerbstätige leisten Beiträge auf der Grundlage ihres Ersatzeinkommens und Vermögens. Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende müssen sich selbst bei der Ausgleichskasse anmelden.


Erwerbstätige zahlen Beiträge ab dem 1. Januar nach ihrem 17. Geburtstag bis zur Beendigung ihrer Erwerbstätigkeit. Für Personen im Rentenalter gelten besondere Regelungen. Nichterwerbstätige leisten Beiträge ab dem 1. Januar nach ihrem 20. Geburtstag bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters.

Für erwerbstätige Rentnerinnen und Rentner gibt es einen Freibetrag, auf den keine Beiträge erhoben werden.


Die Jahreseinkommen, aufgrund derer Beiträge zur AHV geleistet werden, dienen als Grundlage für die spätere Rentenberechnung. Die Ausgleichskassen führen für jede beitragspflichtige Person ein Individuelles Konto (IK), um die Beitragszahlungen zu verfolgen.


Leistungen der AHV

Der Anspruch auf eine Altersrente beginnt am ersten Tag des Monats nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters und endet erst mit dem Tod des Rentenberechtigten. Das ordentliche Rentenalter beträgt für Frauen 64 Jahre (Stand 2023) und für Männer 65 Jahre.


Ab 2024 tritt das neue Rentenalter für Frauen in Kraft. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Blogbeitrag Was bedeutet die Reform der AHV (AHV 21) für Privatpersonen?


Kinderrenten zur Altersrente sind für Söhne und Töchter bis zum 18. Geburtstag oder bis zum Abschluss ihrer Ausbildung vorgesehen, jedoch längstens bis zum 25. Geburtstag. Während der Vorbezugsdauer der Rente besteht kein Anspruch auf Kinderrenten.


Wenn jemand seine Altersrente um ein oder zwei Jahre vor dem ordentlichen Rentenalter in Anspruch nimmt, wird die Rente für die gesamte Dauer des Rentenbezugs gekürzt. Wer seine Rente hingegen um ein bis maximal fünf Jahre aufschiebt, erhält eine erhöhte Rente. Die genaue Höhe der Kürzung oder des Zuschlags wird nach versicherungsmathematischen Prinzipien berechnet. Bei Ehepaaren ist es möglich, dass ein Ehepartner seine Rente vorzeitig bezieht, während der andere sie aufschiebt.


Wichtig

Wer sicherstellen möchte, dass seine Beitragsdauer lückenlos ist oder ob die abgezogenen Beiträge ordnungsgemäß an die Ausgleichskasse übermittelt wurden, kann einen Kontoauszug von der Ausgleichskasse anfordern. Dies dient in der Regel auch der eigenen Kontrolle und Transparenz in Bezug auf die eigenen Beiträge und Rentenansprüche und sollte im Schnitt alle 10 Jahre erfolgen.


Für diejenigen, die ihre Altersrente beantragen möchten, empfiehlt es sich, dies etwa 3 bis 4 Monate vor Erreichen des Rentenalters zu tun. Die Bearbeitung kann einige Zeit in Anspruch nehmen, da die Ausgleichskasse die erforderlichen Unterlagen beschaffen und die Rentenhöhe berechnen muss.


Fazit

Zusammenfassend ist die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) in der Schweiz eine unverzichtbare Säule der sozialen Absicherung. Sie gewährleistet nicht nur finanzielle Unterstützung im Alter, sondern fördert auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Solidarität zwischen den Generationen.


Die AHV zeigt, dass soziale Solidarität und Unterstützung nach wie vor von entscheidender Bedeutung sind. Sie stellt sicher, dass Menschen im Alter und ihre Hinterbliebenen nicht in finanzielle Not geraten. Durch die AHV wird die Idee der sozialen Gerechtigkeit und des gemeinsamen Wirkens in die Realität umgesetzt.


In einer Zeit, in der die soziale Absicherung und der gesellschaftliche Zusammenhalt in vielen Ländern auf dem Prüfstand stehen, dient die Schweizer AHV als leuchtendes Beispiel dafür, wie eine Gesellschaft Verantwortung für ihre Mitglieder übernimmt. Die AHV ist ein wesentlicher Baustein für ein gerechtes und solidarisches Miteinander und zeigt, wie soziale Sicherheit in der Praxis funktionieren kann.


Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie mehr darüber erfahren? Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Termin.


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