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Nachlass

Es gibt wohl nichts Schmerzhafteres als sich seiner eigenen Endlichkeit bewusst zu werden. Und doch macht es Sinn, bei noch guter physischer und psychischer Gesundheit, den letzten Willen in einem Testament festzuhalten – quasi als letzter Liebesdienst für die Angehörigen. Und in diesem Zusammenhang auch das Einsetzen eines Willensvollstreckers. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr letzter Wille richtig umgesetzt wird und Ihre Erben fachlich sowie rechtlich unterstützt werden. Wir begleiten Sie einfühlsam und kompetent auf diesem Weg und zu allen anderen Themen rund um diesen Bereich. Eine Auflistung unserer Dienstleistungen finden Sie unten. Zögern Sie nicht, uns unverbindlich für ein kostenloses Erstgespräch zu kontaktieren – auch wenn Sie ein Anliegen zu einem Thema haben, das nicht hier aufgelistet ist.

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