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Der Pflichtteil im schweizerischen Erbrecht: Praktische Tipps

Das Erbrecht ist ein komplexes und oft verwirrendes Thema, das viele Menschen vor grosse Herausforderungen stellt. Eines der kontrovers diskutierten Aspekte des Erbrechts ist der Pflichtteil. Der Pflichtteil betrifft nicht nur Erblasser, die ihre Nachlassverteilung planen, sondern auch potenzielle Erben, die möglicherweise Ansprüche geltend machen wollen.


Im zweiten Teil dieser Blogserie wollen wir aufzeigen, wie Erblasser ihren Nachlass so gestalten können, dass potenzielle Pflichtteilsansprüche minimiert werden, und welche rechtlichen Schritte Erben unternehmen können, um ihren Anspruch geltend zu machen.


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Wenn es um den Nachlass geht, gibt es oft mehr zu bedenken, als man auf den ersten Blick denken könnte. Neben dem Wunsch des Erblassers, sein Vermögen entsprechend seinen Vorstellungen zu verteilen, gibt es auch die rechtlichen Aspekte, die berücksichtigt werden müssen. Eines dieser Aspekte sind die Pflichtteilsansprüche, die potenziell von gesetzlichen Erben geltend gemacht werden können. Hier werfen wir einen Blick darauf, wie Erblasser ihren Nachlass so gestalten können, dass solche Ansprüche minimiert werden, und welche rechtlichen Schritte Erben unternehmen können, um ihren Anspruch geltend zu machen.


Minimierung von Pflichtteilsansprüchen

  • Testamentarische Verfügungen: Der Erblasser kann testamentarische Verfügungen treffen, um bestimmte Personen von der Erbfolge auszuschliessen oder ihren Anteil zu minimieren. Dies kann durch die Erstellung eines Testaments oder eines Erbvertrags erfolgen, in dem die Verteilung des Vermögens genau festgelegt wird.

  • Vermögensübertragung zu Lebzeiten: Der Erblasser kann bereits zu Lebzeiten Vermögenswerte übertragen, um den Nachlass zu reduzieren und somit die Höhe der Pflichtteilsansprüche zu verringern. Dies kann beispielsweise durch Schenkungen oder die Einrichtung von Trusts erfolgen.

  • Absicherung durch Pflichtteilsverzicht: Potenzielle Pflichtteilsberechtigte können einen Verzicht auf ihren Pflichtteilsanspruch erklären. Dies muss jedoch freiwillig erfolgen und notariel beglaubigt werden, um rechtlich wirksam zu sein.

 

Rechtliche Schritte für Erben

  • Prüfung der Anspruchsberechtigung: Erben sollten zunächst prüfen, ob sie tatsächlich pflichtteilsberechtigt sind. Dies kann durch Einsichtnahme in das Testament oder durch Beratung erfolgen.

  • Fristen beachten: Es gibt bestimmte Fristen, innerhalb derer Pflichtteilsansprüche geltend gemacht werden müssen. Erben sollten daher rechtzeitig handeln, um ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

  • Aussergerichtliche Einigung: Oftmals ist es sinnvoll, zunächst eine aussergerichtliche Einigung zu suchen, um Streitigkeiten zu vermeiden und die Kosten niedrig zu halten.

  • Gerichtliche Durchsetzung: Wenn eine aussergerichtliche Einigung nicht möglich ist, können Erben ihre Ansprüche gerichtlich durchsetzen. Hierzu ist die Unterstützung erforderlich, die die rechtlichen Schritte koordiniert und die Interessen des Erben vor Gericht vertritt.

 

Fazit

Insgesamt ist es wichtig, sowohl für Erblasser als auch für Erben, sich frühzeitig über ihre Rechte und Pflichten im Zusammenhang mit Pflichtteilsansprüchen zu informieren und gegebenenfalls Rat einzuholen. Durch eine sorgfältige Planung und Beratung können potenzielle Konflikte vermieden und eine gerechte Verteilung des Nachlasses erreicht werden.

 

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie mehr darüber erfahren? Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Termin.

 

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