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Der Pflichtteil im schweizerischen Erbrecht: Was Sie wissen sollten

Aktualisiert: 12. Apr.

Das Erbrecht ist ein komplexes und oft verwirrendes Thema, das viele Menschen vor grosse Herausforderungen stellt. Eines der kontrovers diskutierten Aspekte des Erbrechts ist der Pflichtteil. Der Pflichtteil betrifft nicht nur Erblasser, die ihre Nachlassverteilung planen, sondern auch potenzielle Erben, die möglicherweise Ansprüche geltend machen wollen.

Im ersten Teil dieser Blogserie wollen wir uns mit den Grundlagen des Pflichtteil beschäftigen, seine Bedeutung, seine rechtlichen Grundlagen und die möglichen Auswirkungen auf Erblasser und Erben.


Papierfötzel

Was ist der Pflichtteil?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Anspruch auf einen Teil des Nachlasses der nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament des Verstorbenen nicht bedacht oder enterbt wurden. Dieser Anspruch dient dazu, sicherzustellen, dass enge Familienmitglieder nicht vollständig vom Erbe ausgeschlossen werden können.

Dies ist gesetzlich im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) unter Artikel 471 geregelt:

«Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbanspruchs»


Wer hat Anspruch auf den Pflichtteil?

Gemäss den Bestimmungen des Artikel 470 ZGB haben bestimmte enge Familienmitglieder Anspruch auf den Pflichtteil. Dazu gehören in erster Linie die Kinder des Erblassers. Selbst wenn ein Kind im Testament enterbt wurde oder keine testamentarische Verfügung existiert, hat es normalerweise Anspruch auf den Pflichtteil. Auch der überlebende Ehegatten kann in bestimmten Fällen Anspruch auf den Pflichtteil haben, insbesondere wenn er vom Erblasser nicht ausreichend bedacht wurde.


Auszug aus dem Artikel 470 ZGB:

Absatz 1: «Wer Nachkommen, den Ehegatten, die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner hinterlässt, kann bis zu deren Pflichtteil über sein Vermögen von Todes wegen verfügen.»

Absatz 2: «Wer keine der genannten Erben hinterlässt, kann über sein ganzes Vermögen von Todes wegen verfügen.»

 

Wie wird der Pflichtteil berechnet?

Die Berechnung des Pflichtteils erfolgt gemäss den gesetzlichen Vorschriften, die je nach Verwandtschaftsgrad des Anspruchsberechtigten variieren können. Im Allgemeinen beträgt der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Erbteils, den der Anspruchsberechtigte erhalten würde, wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hätte. Es ist wichtig zu beachten, dass der Pflichtteil normalerweise nicht durch testamentarische Verfügungen ausgeschlossen werden kann, es sei denn, es liegen bestimmte Ausnahmesituationen vor, wie beispielsweise schwere Verfehlungen seitens des Anspruchsberechtigten.


Das heisst, ohne ein Testament sieht das Gesetz folgendes vor:

Wenn Sie Kinder haben, wird Ihr Vermögen zwischen den Ehegatten / die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner und Ihren Kindern (oder deren Nachkommen, falls die Kinder vorverstorben sind) aufgeteilt.


Sollten Sie keine Kinder haben, erfolgt die Verteilung unter den Ehegatten / die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner und Ihren Eltern (oder Ihren Geschwistern, wenn Ihre Eltern nicht mehr leben). Falls keine nahen Verwandten vorhanden sind, geht das gesamte Erbe an Ihren Ehegatten / die eingetragene Partnerin oder den eingetragenen Partner. Sind Sie weder verheiratet noch in einer eingetragenen Partnerschaft und haben keine nahen Verwandten, fällt Ihr Erbe an den Kanton oder die Gemeinde, in der Sie zuletzt gewohnt haben.


Es ist wichtig zu beachten, dass Konkubinatspartner keinen gesetzlichen Erbteil haben. Wenn Sie möchten, dass Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin etwas erbt, müssen Sie dies explizit in Ihrem Testament festlegen.

 

Fazit

Der Pflichtteil im schweizerischen Erbrecht bietet einen wichtigen Schutzmechanismus für enge Familienmitglieder, insbesondere für Kinder, um sicherzustellen, dass sie auch im Falle einer Enterbung oder unzureichenden Berücksichtigung im Testament des Erblassers angemessen am Erbe beteiligt werden. Es ist wichtig, die geltenden Gesetze und Vorschriften zu verstehen und bei Bedarf rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass der Pflichtteilanspruch ordnungsgemäss durchgesetzt wird.

 

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie mehr darüber erfahren? Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Termin.

 

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