Testament und Nachlassplanung: Häufige Missverständnisse
- Naomi Poloni
- 26. Aug.
- 3 Min. Lesezeit
Die Themen Testament und Nachlassplanung schiebt man gerne vor sich her – aus Angst, Unsicherheit oder dem Glauben, es sei „noch zu früh“. Doch gerade frühzeitige und durchdachte Regelungen verhindern Streit, sorgen für Klarheit und geben ein beruhigendes Gefühl. Leider kursieren zu diesen Themen viele Irrtümer, die im Ernstfall gravierende Folgen haben können. In diesem Beitrag räumen wir mit den häufigsten Missverständnissen auf.

„Ein Testament brauche ich erst im hohen Alter“
Viele Menschen glauben, ein Testament sei erst mit Renteneintritt oder bei Krankheit nötig. Dabei kann ein unerwartetes Ereignis jederzeit eintreten. Besonders wichtig ist ein Testament:
bei verheirateten oder unverheirateten Paaren ohne Kinder,
bei Patchwork-Familien,
wenn bestimmte Personen besonders berücksichtigt oder ausgeschlossen werden sollen,
bei grösseren Vermögen oder Immobilienbesitz.
Tipp: Ein rechtzeitiges Testament gibt Sicherheit – nicht nur für einen selbst, sondern auch für die Hinterbliebenen.
„Mein Ehepartner erbt sowieso alles“
Das ist einer der häufigsten Irrtümer. Nach der gesetzlichen Erbfolge in der Schweiz erbt der Ehepartner nicht automatisch alles, sondern teilt sich den Nachlass mit den Kindern oder – falls keine vorhanden sind – mit Eltern oder Geschwistern des Verstorbenen.
Beispiel: Hat ein Ehepaar zwei Kinder und kein Testament, so erhält der Ehepartner die Hälfte und die Kinder teilen sich die andere Hälfte.
Tipp: Wer den Ehepartner umfassend absichern will, sollte ein Testament oder einen Erbvertrag aufsetzen.
„Ein handgeschriebenes Testament ist immer gültig“
Grundsätzlich kann ein handschriftliches Testament in der Schweiz gültig sein – aber nur, wenn es vollständig von Hand geschrieben, mit Datum versehen und unterschrieben ist. Doch viele machen formale Fehler:
Kein Datum oder Ort angegeben
Unklare Formulierungen („Meine Sachen sollen gerecht verteilt werden.“)
Missverständliche Begünstigungen („mein Liebling“)
Tipp: Klare Formulierungen und fachliche Beratung vermeiden spätere Auslegungskonflikte.
„Ich kann frei bestimmen, wer was bekommt“
Das stimmt nur zum Teil. In der Schweiz gibt es sogenannte Pflichtteile, die bestimmten nahen Angehörigen gesetzlich zustehen. Pflichtteilsgeschützt sind insbesondere die Nachkommen (Kinder, Enkel) sowie Ehegatten oder eingetragene Partner.
Seit der Erbrechtsrevision 2023 gilt:
Kinder haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (vorher ¾).
Ehegatten oder eingetragene Partner ebenfalls auf die Hälfte.
Eltern sind nicht mehr pflichtteilsgeschützt.
Damit ist die Verfügungsfreiheit grösser geworden, dennoch kann man nicht völlig frei über den Nachlass bestimmen.
Tipp: Wer jemanden ausdrücklich vom Erbe ausschliessen möchte, sollte sich rechtlich beraten lassen. Ein Pflichtteil kann nur in sehr engen Ausnahmefällen entzogen werden (z. B. bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser).
„Einmal gemacht, bleibt das Testament für immer gültig“
Ein Testament ist nicht in Stein gemeisselt. Lebenssituationen ändern sich: Heirat, Scheidung, Geburt eines Kindes, Erwerb von Eigentum. Ein altes Testament kann dann nicht mehr zur aktuellen Lebenssituation passen – oder sogar gegenteilige Wirkungen haben.
Tipp: Überprüfen Sie Ihr Testament regelmässig – am besten alle 3 bis 5 Jahre – und passen Sie es bei Bedarf an.
„Nachlassplanung ist nur etwas für Reiche“
Auch ein durchschnittliches Vermögen – etwa Immobilien, Sparguthaben oder persönliche Gegenstände – kann für Konflikte sorgen. Ohne klare Regelungen kann es schnell zu Streit zwischen Erben kommen.
Tipp: Mit einem Testament, einem Erbvertrag oder durch vorzeitige Schenkungen lassen sich auch kleinere Nachlässe sinnvoll planen.
Fazit: Besser früh als zu spät
Ein Testament oder eine strukturierte Nachlassplanung zu erstellen, bedeutet nicht, sich mit dem Tod zu beschäftigen – sondern mit dem Leben. Es ist ein Akt der Verantwortung und Fürsorge gegenüber den Menschen, die einem wichtig sind. Missverständnisse lassen sich durch rechtzeitige Information und Beratung leicht vermeiden.
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