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Erbe und Vermächtnis – Was ist der Unterschied und worauf sollte man achten?

  • Naomi Poloni
  • 10. Juli
  • 3 Min. Lesezeit

Wenn man sich Gedanken über die Regelung seines Nachlasses macht, stösst man schnell auf zwei Begriffe, die oft verwechselt werden: Erbe und Vermächtnis. Dabei ist die Unterscheidung im Schweizer Erbrecht von grosser Bedeutung – sowohl rechtlich als auch praktisch. In diesem Beitrag erklären wir dir den Unterschied und zeigen, worauf du achten solltest, wenn du deinen letzten Willen festhalten möchtest.

Tisch mit Blätter

Was ist ein Erbe?

Ein Erbe ist eine Person, die beim Tod eines Menschen einen Teil oder den gesamten Nachlass übernimmt – und zwar mitsamt aller Rechte und Pflichten. Das bedeutet: Erben erhalten Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder persönliche Gegenstände, sie haften aber auch für allfällige Schulden des Verstorbenen.


In der Schweiz greift ohne Testament oder Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge. Dabei erben Ehepartner, Kinder und weitere Verwandte in einer festgelegten Reihenfolge. Wer davon abweichen möchte, kann mit einem Testament eigene Erben bestimmen. Allerdings müssen dabei gewisse gesetzliche Regeln – insbesondere die sogenannten Pflichtteile – eingehalten werden.

Ein Erbe ist also nicht nur Begünstigter, sondern auch Rechtsnachfolger. Er wird Teil der Erbengemeinschaft (sofern es mehrere Erben gibt) und hat Mitspracherecht bei der Aufteilung des Nachlasses.

 

Was ist ein Vermächtnis?

Ein Vermächtnis – auch Legat genannt – ist eine gezielte Zuwendung aus dem Nachlass an eine bestimmte Person oder Institution. Das kann ein Geldbetrag sein, ein Schmuckstück, ein Auto oder ein Kunstwerk. Wer ein Vermächtnis erhält, wird nicht Erbe im rechtlichen Sinn, sondern hat lediglich einen Anspruch gegenüber den Erben, das Vermächtnis ausgehändigt zu bekommen.

Ein Beispiel: Du möchtest, dass deine langjährige Freundin CHF 5'000 aus deinem Vermögen erhält oder dass dein Nachbar dein Klavier bekommt. Dann kannst du das im Testament als Vermächtnis festhalten.


Wichtig: Vermächtnisnehmer haften nicht für Schulden und haben auch kein Mitspracherecht bei der Erbteilung. Sie sind also nicht Teil der Erbengemeinschaft.

 

Wichtige Unterschiede im Überblick

  • Erben treten in alle Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Sie erhalten nicht nur Vermögen, sondern übernehmen auch die Verantwortung für Schulden.

  • Vermächtnisnehmer erhalten nur das, was ihnen im Testament konkret zugesprochen wurde – sie haften für nichts und haben kein Mitspracherecht.

Ein Erbe kann sowohl im Gesetz vorgesehen sein als auch durch eine letztwillige Verfügung eingesetzt werden. Ein Vermächtnis hingegen muss immer ausdrücklich im Testament oder Erbvertrag festgelegt werden.

 

Worauf solltest du achten, wenn du deinen Nachlass planst?

Wenn du deinen Nachlass regeln möchtest, ist es wichtig, genau zu wissen, wem du was hinterlassen willst – und auf welche Weise.

  1. Formvorschriften beachten: Ein Testament ist nur gültig, wenn es vollständig von Hand geschrieben, datiert und unterschrieben ist. Alternativ kannst du es öffentlich beurkunden lassen.

  2. Pflichtteile respektieren: Gewisse Personen – insbesondere Kinder, Ehepartner oder eingetragene Partner – haben Anspruch auf einen gesetzlich garantierten Mindestanteil am Erbe. Diese Pflichtteile müssen eingehalten werden, es sei denn, es liegen sehr besondere Gründe für einen Entzug vor.

  3. Klare Formulierungen wählen: Wenn du jemanden als Erbe einsetzen willst, dann schreibe das auch ausdrücklich so. Wenn du jemanden nur mit einem bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag begünstigen möchtest, solltest du das als Vermächtnis bezeichnen.

  4. Keine unnötige Komplexität: Ein einfaches, gut strukturiertes Testament verhindert spätere Missverständnisse. Überlege genau, was du wem hinterlassen möchtest – und warum.

  5. Fachliche Beratung einholen: Gerade bei grösserem Vermögen, mehreren Erben oder komplexen Familienverhältnissen ist es sinnvoll, einen Anwalt oder eine Notarin für Erbrecht beizuziehen.

 

Fazit

In der Schweiz ist es wichtig, zwischen Erbe und Vermächtnis zu unterscheiden. Erben tragen Rechte und Pflichten und sind Teil der Erbengemeinschaft. Vermächtnisnehmer erhalten nur das, was ihnen konkret zugesprochen wurde – ohne Verpflichtungen. Wer seinen Nachlass frühzeitig und klar regelt, kann Streit unter den Hinterbliebenen vermeiden und sicherstellen, dass der letzte Wille respektiert wird.

 
 
 

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