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Was ist eine Stiftung und wie funktioniert sie?

Stiftungen spielen in der Schweiz eine bedeutende Rolle im sozialen und kulturellen Bereich. Ihre Struktur und Funktionsweise sind klar geregelt, um sicherzustellen, dass sie ihren Zweck effektiv und transparent erfüllen. Dieser Artikel bietet einen Überblick über das Wesen von Stiftungen in der Schweiz und erläutert, wie sie funktionieren und durch welche gesetzlichen Bestimmungen sie geregelt sind.

Mann der ein Dokument unterschreibt

Was ist eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine juristische Person, die durch ein Stiftungsgeschäft gegründet wird. Im Gegensatz zu anderen Organisationen wie Vereinen oder Aktiengesellschaften besitzt eine Stiftung kein Mitglied, sondern besteht aus einem Vermögen, das einem bestimmten Zweck gewidmet ist. Das Vermögen wird durch die Stifterin oder den Stifter bereitgestellt und ist dauerhaft für den festgelegten Zweck reserviert. Stiftungen können gemeinnützig, kulturfördernd, wissenschaftlich oder wohltätig tätig sein.


Gründung einer Stiftung

Die Gründung einer Stiftung in der Schweiz erfolgt durch ein Stiftungsgeschäft, das in der Regel in Form einer Urkunde vorliegt. Laut Artikel 80 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) muss die Stiftung mindestens einen klar definierten Zweck haben und über genügend Vermögen verfügen, um diesen Zweck dauerhaft erfüllen zu können. Der Stifter stellt das Vermögen zur Verfügung und bestimmt in der Stiftungssatzung den Zweck der Stiftung sowie die Art der Mittelverwendung.


Gesetzliche Grundlagen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für Stiftungen sind hauptsächlich im ZGB festgelegt. Die relevanten Bestimmungen finden sich in den Artikeln 80 bis 89 ZGB. Diese Paragraphen regeln die Gründung, Organisation, und Aufsicht von Stiftungen.


  • Artikel 80 ZGB beschreibt die grundlegenden Anforderungen an Stiftungen, einschliesslich des Zwecks und der Vermögensausstattung.

  • Artikel 81 ZGB fordert, dass die Stiftung in einer öffentlich zugänglichen Registerführung eingetragen wird. Diese Eintragung erfolgt im Handelsregister, wodurch die Stiftung ihre rechtliche Persönlichkeit erlangt.

  • Artikel 84 ZGB regelt die Stiftungsgeschäftsführung und die Überwachung durch die Stiftungsaufsicht. Die Stiftungsaufsicht sorgt dafür, dass die Stiftung ihren Zweck gemäss den gesetzlichen Anforderungen und der Stiftungssatzung erfüllt.


Organisation und Verwaltung

Stiftungen sind in ihrer Organisation flexibel, müssen jedoch bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen. Die Verwaltung einer Stiftung erfolgt durch ein Stiftungsrat, der für die Führung der Geschäfte und die Erfüllung des Stiftungszwecks verantwortlich ist. Der Stiftungsrat besteht aus einer oder mehreren Personen, die in der Stiftungssatzung benannt sind.

Die Stiftung ist verpflichtet, ihre Finanzen transparent zu führen und regelmässig Rechenschaft über ihre Aktivitäten abzulegen. Dazu gehört die Erstellung von Jahresrechnungen und ein Revisionsbericht, der durch eine externe Revisionsstelle geprüft werden muss. Diese Transparenz ist besonders wichtig, um das Vertrauen der Öffentlichkeit und der Begünstigten zu sichern.


Aufsicht und Kontrolle

Die Aufsicht über Stiftungen wird in der Schweiz durch die kantonalen Stiftungsaufsichtsbehörden wahrgenommen. Diese Aufsichtsbehörden überwachen, ob die Stiftungen ihren Zweck entsprechend der Satzung und den gesetzlichen Bestimmungen erfüllen. Bei Verstössen kann die Aufsichtsbehörde Massnahmen ergreifen, die von einer Mahnung bis hin zur Auflösung der Stiftung reichen können.


Steuerliche Aspekte

Stiftungen in der Schweiz können von verschiedenen steuerlichen Vorteilen profitieren, insbesondere wenn sie gemeinnützige oder wohltätige Zwecke verfolgen. Sie sind in der Regel von der direkten Bundessteuer und vielen kantonalen Steuern befreit. Um diese steuerlichen Vorteile zu erhalten, müssen Stiftungen jedoch bestimmte Kriterien erfüllen und sich regelmässig bei den Steuerbehörden melden.


Fazit

Stiftungen spielen eine wesentliche Rolle in der Schweizer Gesellschaft, indem sie wertvolle Beiträge zu sozialen, kulturellen und wissenschaftlichen Zwecken leisten. Ihre Gründung und Verwaltung sind klar gesetzlich geregelt, um sicherzustellen, dass sie transparent und effektiv arbeiten. Durch die gesetzliche Grundlage des Schweizerischen Zivilgesetzbuches sowie die Aufsicht durch kantonale Behörden wird gewährleistet, dass Stiftungen ihren spezifischen Zweck erfüllen und dabei im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen agieren.


Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie mehr darüber erfahren? Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Termin.


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