Arbeitszeitregelungen gehören zu den grundlegenden Aspekten des Arbeitsrechts in der Schweiz. Sie betreffen nicht nur die Dauer der täglichen Arbeitszeit, sondern auch die Vergütung von Überstunden und Überzeit. In diesem Beitrag werfen wir einen genaueren Blick auf diese Themen und klären die wichtigsten Fragen.
Im Grundsatz sind Arbeitgeber verpflichtet, die Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter genau zu erfassen und zu dokumentieren. Dies dient nicht nur der Einhaltung der gesetzlichen Arbeitszeitregelungen, sondern auch dem Schutz der Arbeitnehmer vor übermässiger Arbeitsbelastung und Ausbeutung. Arbeitnehmer haben das Recht, ihre Arbeitszeiten zu überprüfen und sicherzustellen, dass sie korrekt erfasst werden.
Gemäss dem Arbeitsgesetz (ArG) beträgt die maximale Arbeitszeit für erwachsene Arbeitnehmer in der Schweiz 45 Stunden bzw. 50 Stunden pro Woche. Es gibt jedoch einige Ausnahmen für bestimmte Branchen und Berufe.
Auszug Art. 9 Abs.1 ArG:
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit beträgt:
a. 45 Stunden für Arbeitnehmer in industriellen Betrieben sowie für Büropersonal, technische und andere Angestellte, mit Einschluss des Verkaufspersonals in Grossbetrieben des Detailhandels;
b. 50 Stunden für alle übrigen Arbeitnehmer.
Was sind Überstunden?
Überstunden sind Arbeitsstunden, die über die vereinbarte Arbeitszeit hinausgehen. Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, Überstunden zu leisten, es sei denn, dies ist ausdrücklich im Arbeitsvertrag oder in einem anwendbaren Gesamtarbeitsvertrag (GAV) festgelegt. Wenn Überstunden geleistet werden, müssen sie in der Regel zusätzlich vergütet werden. Die Vergütung von Überstunden kann in Form von Freizeit oder finanzieller Entschädigung erfolgen, wobei die genauen Modalitäten im Arbeitsvertrag oder im GAV festgelegt sind.
Was ist Überzeit?
Unter Überzeit versteht man Arbeitsstunden, die über die maximale wöchentliche Arbeitszeit gemäss Arbeitsgesetz hinausgehen. Die maximale Überzeit beträgt 170 Stunden bzw. 140 Stunden pro Jahr. Überzeit darf nur in Ausnahmefällen geleistet werden und unterliegt strengen gesetzlichen Regelungen, insbesondere hinsichtlich der Arbeitszeitkontrolle, Pausen und Ruhezeiten. Arbeitgeber müssen Überzeit grundsätzlich mit einem Zuschlag von mindestens 25 Prozent vergüten.
Ruhezeiten und Pausen
Ruhezeiten sind Zeiträume, in denen Arbeitnehmer gesetzlich vorgeschriebene Pausen und Ruhephasen einhalten müssen. Die Einhaltung dieser Ruhezeiten ist wichtig, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeitnehmer zu schützen und Überarbeitung sowie arbeitsbedingte Belastungen zu vermeiden. Verstösse gegen die gesetzlichen Ruhezeiten können zu rechtlichen Konsequenzen für Arbeitgeber führen und können auch die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer beeinträchtigen. Daher ist es wichtig, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermassen die Ruhezeiten respektieren und einhalten.
Hierzu noch der Auszug aus dem ArG:
Art. 15
1 Die Arbeit ist durch Pausen von folgender Mindestdauer zu unterbrechen:
a. eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden;
b. eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden;
c. eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.
2 Die Pausen gelten als Arbeitszeit, wenn die Arbeitnehmer ihren Arbeitsplatz nicht verlassen dürfen.
Art. 15a
1 Den Arbeitnehmern ist eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufeinander folgenden Stunden zu gewähren.
2 Die Ruhezeit kann für erwachsene Arbeitnehmer einmal in der Woche bis auf acht Stunden herabgesetzt werden, sofern die Dauer von elf Stunden im Durchschnitt von zwei Wochen eingehalten wird.
Fazit
Arbeitszeit, Überstunden und Überzeit sind wichtige Themen im Arbeitsrecht, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermassen betreffen. Es ist wichtig, die geltenden gesetzlichen Regelungen zu kennen und sicherzustellen, dass sie eingehalten werden. Bei Fragen oder Unklarheiten sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber an eine Fachperson wenden, um ihre Rechte und Pflichten zu klären.
Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie mehr darüber erfahren? Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Termin.
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