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Das Transparenzgesetz tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Sind Sie vorbereitet?

Naomi Poloni·14. August 2606
Das Transparenzgesetz tritt am 1. Oktober 2026 in Kraft. Sind Sie vorbereitet?

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (TJPG) am
1. Oktober 2026 führt die Schweiz ein zentrales Transparenzregister ein. Ziel dieser Neuerung ist es, die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung weiter zu stärken und die Eigentums- und Kontrollverhältnisse von Unternehmen transparenter zu gestalten. Über 500'000 Unternehmen werden von den neuen Vorschriften betroffen sein.

Was ist das Transparenzregister?

Das Transparenzregister ist ein zentrales Bundesregister, in dem die wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen erfasst werden. Als wirtschaftlich berechtigt gelten natürliche Personen, welche ein Unternehmen direkt oder indirekt kontrollieren, beispielsweise durch ihre Kapitalbeteiligung oder ihre Stimmrechte. Die Unternehmen sind verpflichtet, diese Personen zu identifizieren, die Angaben zu überprüfen und die Informationen laufend aktuell zu halten.

Wer ist betroffen?

Die Meldepflicht betrifft insbesondere:

  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Genossenschaften

Nicht meldepflichtig sind grundsätzlich Einzelunternehmen, Vereine, Stiftungen, börsenkotierte Gesellschaften sowie weitere gesetzlich definierte Ausnahmen. Welche Rechtsformen genau erfasst werden, ergibt sich aus dem Transparenzgesetz.

Wie erfolgt die Meldung?

Die Meldungen werden künftig über die Plattform EasyGov.swiss eingereicht. Unternehmen können sich bereits heute registrieren und ihr Benutzerkonto vorbereiten. Da die Verknüpfung eines Unternehmens mit dem EasyGov-Konto einige Tage in Anspruch nehmen kann, empfiehlt der Bund, die Registrierung frühzeitig vorzunehmen.

Was sollten Unternehmen jetzt tun?

Auch wenn die Meldepflicht erst ab dem 1. Oktober 2026 gilt, lohnt es sich, die Vorbereitungen nicht aufzuschieben. Unternehmen sollten insbesondere:

  • ihre Eigentums- und Beteiligungsstruktur überprüfen,
  • die wirtschaftlich berechtigten Personen identifizieren,
  • die erforderlichen Unterlagen zusammenstellen,
  • die Registrierung auf EasyGov vorbereiten und
  • interne Prozesse zur Aktualisierung der Daten festlegen.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Unser Tipp

Auch wenn die Meldepflicht erst mit Inkrafttreten des Gesetzes beginnt, lohnt es sich, die Eigentums- und Beteiligungsstrukturen bereits jetzt zu überprüfen. Wer frühzeitig handelt, kann den administrativen Aufwand reduzieren und ist rechtzeitig auf die neuen gesetzlichen Anforderungen vorbereitet.

Gerne unterstützen wir Sie bei der Prüfung, ob Ihr Unternehmen betroffen ist, bei der Ermittlung der wirtschaftlich berechtigten Personen sowie bei der Vorbereitung der notwendigen Meldungen an das Transparenzregister.

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