Erstgespräch
News·Mietrecht

Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser: Vorteile und Chancen für Eigentümer

Naomi Poloni·12. Juni 2026
Photovoltaik für Mehrfamilienhäuser: Vorteile und Chancen für Eigentümer

Der gemeinsame Weg zum Solarstrom: Warum sich Abwarten nicht lohnt

Die Zurückhaltung in vielen Stockwerkeigentümergemeinschaften hat selten finanzielle oder technische Gründe. Meist ist es die Angst vor administrativem Aufwand, komplizierten Abrechnungen oder potenziellen Konflikten an der nächsten Stockwerkeigentümerversammlung, die innovative Ideen im Keim erstickt. Doch dieses Zögern kostet bares Geld. Während die Tarife der lokalen Elektrizitätswerke in den letzten Jahren spürbar geschwankt haben, bietet eine eigene Photovoltaikanlage auf dem Mehrfamilienhaus eine unschlagbare Planbarkeit.

Für Menschen, die ihre Wohnung selbst bewohnen, steht bei einem Solarprojekt nicht die maximale Rendite durch den Verkauf von Strom im Vordergrund. Das Ziel ist vielmehr eine nachhaltige Senkung der monatlichen Nebenkosten und eine weitgehende Unabhängigkeit von den Preisentwicklungen des freien Strommarktes. Da eine Solaranlage auf einem Mehrfamilienhaus aufgrund der grösseren Dachfläche deutlich effizienter und pro Kilowattpeak installierter Leistung günstiger realisiert werden kann als auf einem Einfamilienhaus, profitieren alle Parteien von signifikanten Skaleneffekten. Der selbst produzierte Strom vom eigenen Dach kostet in der Herstellung über die Lebensdauer der Anlage gerechnet oft nur rund 8 bis 12 Rappen pro Kilowattstunde. Ein Bruchteil dessen, was die lokalen Netzbetreiber für den herkömmlichen Haushaltsstrom verlangen.

Das Erfolgsmodell für die Gemeinschaft: Der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV)

Damit die Eigentümer im Haus den Solarstrom überhaupt gemeinsam nutzen und abrechnen können, braucht es das passende rechtliche und organisatorische Gewand. Das Schweizer Energierecht bietet hierfür mit dem sogenannten Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV) eine ideale Grundlage. Beim ZEV schliessen sich die einzelnen Wohnparteien zusammen und treten gegenüber dem lokalen Elektrizitätswerk als ein einziger, grosser Endverbraucher auf. Es gibt nur noch einen Hauptzähler an der Grundstücksgrenze. Die Verteilung des Solarstroms und die Messung des individuellen Verbrauchs innerhalb des Hauses organisiert die Gemeinschaft intern.

Dieses Modell revolutioniert die Haushaltskasse der Bewohner:

  • Maximierung des Eigenverbrauchs: Der grösste finanzielle Vorteil entsteht, wenn der Solarstrom direkt im Gebäude verbraucht wird. Sei es für die Waschmaschine, den Geschirrspüler oder die Wärmepumpe. Je mehr Strom im Haus bleibt, desto weniger teurer Netzstrom muss eingekauft werden. Die Einspeisung ins öffentliche Netz wird zwar vom EW vergütet, die Tarife liegen jedoch meist deutlich unter den Einkaufspreisen, weshalb der Fokus ganz klar auf dem Eigenverbrauch liegt.
  • Smarte Nebenkostenabrechnung: Die interne Abrechnung des Solarstroms lässt sich heute vollautomatisch über spezialisierte Dienstleister oder moderne Zählersysteme abwickeln. Jede Partei zahlt exakt das, was sie verbraucht hat. Der administrative Aufwand für den Ausschuss der Eigentümergemeinschaft oder die Liegenschaftsverwaltung reduziert sich damit auf ein Minimum.
  • Zukunftssichere Infrastruktur: Ein ZEV legt den perfekten Grundstein für die Elektromobilität. Ladestationen in der Einstellhalle können nahtlos in das System integriert werden. So laden die Bewohner ihre Fahrzeuge dann, wenn die Sonne intensiv scheint, mit extrem günstigem, hauseigenem Strom.

Die demokratische Hürde: Mehrheiten sichern an der Stockwerkeigentümerversammlung

Das grösste Nadelöhr für ein Solarprojekt im Mehrfamilienhaus ist nicht die Technik, sondern die Ausgestaltung der Entscheidungsfindung im Rahmen des Schweizer Zivilgesetzbuches (ZGB). Da das Dach im Stockwerkeigentum zu den zwingend gemeinschaftlichen Teilen gehört, kann kein Eigentümer im Alleingang eine Anlage installieren. Es braucht zwingend einen Beschluss der Eigentümergemeinschaft.

Nach Schweizer Rechtsprechung wird der Bau einer Photovoltaikanlage in der Regel als eine "nützliche bauliche Massnahme" (Art. 647d ZGB) eingestuft, da sie eine Wertvermehrung und eine dauerhafte Senkung der Betriebskosten mit sich bringt. Für die Annahme eines solchen Antrags an der Stockwerkeigentümerversammlung ist das sogenannte qualifizierte Mehr erforderlich. Das bedeutet: Es müssen mehr als die Hälfte aller Miteigentümer dem Projekt zustimmen, und diese müssen gleichzeitig mehr als die Hälfte aller Wertquoten repräsentieren.

Um skeptische Nachbarn zu überzeugen und das qualifizierte Mehr zu sichern, hat sich in der Praxis ein strategisches Vorgehen bewährt. Oftmals sorgen sich ältere Miteigentümer um die hohen initialen Investitionskosten oder hinterfragen den persönlichen Nutzen, wenn sie die Amortisation der Anlage langfristig nicht mehr selbst erleben. Hier hilft ein Blick in das Reglement der Stockwerkeigentümer und auf den Stand des Erneuerungsfonds. Ist der Erneuerungsfonds gut geäufnet, kann die Investition oft vollständig oder zu grossen Teilen über diese gemeinsamen Reserven finanziert werden. Da alle Eigentümer bereits über die Jahre in diesen Fonds eingezahlt haben, entfällt die Notwendigkeit von einschneidenden Sonderumlagen. Das senkt die Hemmschwelle für die Zustimmung massiv. Zudem steigert die Solaranlage den Marktwert jeder einzelnen Wohnung im Gebäude. Ein Argument, das auch bei einem eventuellen späteren Verkauf der Immobilie schwer wiegt.

Praxis-Leitfaden: In fünf Schritten zum Solarstrom im Stockwerkeigentum

Damit die Idee nicht an formellen Fehlern scheitert, sollten engagierte Eigentümer einen klaren, strukturierten Prozess verfolgen, bevor das Thema offiziell traktandiert wird.

  • Potenzialanalyse und Grobplanung: Nutzen Sie frei zugängliche kantonale Solarkarten oder den nationalen Solarrechner, um eine erste Abschätzung über das Produktionspotenzial Ihres Dachs zu erhalten. Ein spezialisierter Solarplaner kann zudem eine unverbindliche Richtofferte erstellen, die als Diskussionsgrundlage dient.
  • Informelle Vorbesprechung: Suchen Sie frühzeitig das Gespräch mit Ihren Nachbarn im Haus. Klären Sie Fragen im kleinen Kreis und nehmen Sie Ängste ernst, bevor die offizielle Versammlung stattfindet. Ein Konsens im Vorfeld ist oft die halbe Miete für die spätere Abstimmung.
  • Finanzierungskonzept ausarbeiten: Klären Sie mit der Liegenschaftsverwaltung, ob der Erneuerungsfonds für die Finanzierung genutzt werden kann. Berücksichtigen Sie dabei unbedingt die staatlichen Fördergelder. Die Einmalvergütung für Photovoltaikanlagen (Pronovo) deckt einen substanziellen Teil der Investitionskosten ab. Zudem können die Kosten in fast allen Kantonen steuerlich in Abzug gebracht werden.
  • Formell korrekte Traktandierung: Reichen Sie den Antrag für den Bau der Anlage und die Gründung eines ZEV fristgerecht bei der Verwaltung ein. Der Antrag muss detaillierte Informationen zu den Kosten, der Finanzierung, den baulichen Veränderungen am Gemeinschaftseigentum und dem zukünftigen Abrechnungsmodus enthalten.
  • Realisierung und ZEV-Gründung: Nach erfolgreicher Abstimmung erfolgt die Detailplanung, die Anmeldung bei Pronovo und dem lokalen Elektrizitätswerk sowie schliesslich die Installation. Parallel dazu wird die ZEV-Vereinbarung unter den Eigentümern aufgesetzt, um die internen Spielregeln rechtssicher zu verankern.

Fazit

Die Installation einer Photovoltaikanlage auf einem Mehrfamilienhaus ist für Stockwerkeigentümer eine der klügsten Massnahmen, um die eigenen Wohn- und Lebenskosten langfristig zu stabilisieren. Es handelt sich hierbei nicht um ein spekulatives Renditeprojekt, sondern um gelebte Nachbarschaftshilfe im besten Sinne: Gemeinsam investieren, gemeinsam Kosten sparen und gleichzeitig den Wert der eigenen Immobilie für die Zukunft sichern. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz mit dem Modell des Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch (ZEV) sind hervorragend eingespielt, und die administrativen Hürden lassen sich mit der richtigen Vorbereitung problemlos meistern.

Da der Erfolg eines solchen Projekts stark von der exakten juristischen Formulierung der Anträge und einer transparenten wirtschaftlichen Kalkulation abhängt, lohnt sich der Beizug von Experten, die sowohl die treuhänderische als auch die emotionale Dynamik einer Eigentümergemeinschaft verstehen.

Haben Sie Fragen zum Thema oder möchten Sie mehr darüber erfahren? Kontaktieren Sie uns unverbindlich für einen Termin.

Erstgespräch

Sprechen Sie unverbindlich mit uns, kostenlos und ohne Verpflichtung.

Erzählen Sie uns von Ihrer Situation. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und zeigen Ihnen transparent auf, ob und wie wir Sie unterstützen können.

Direkter Draht
SprechzeitenMo–Fr · 09:00–16:30