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Erbe und Vermächtnis – Was ist der Unterschied und worauf sollte man achten?

Naomi Poloni·10. Juli 2025·3 min
Erbe und Vermächtnis – Was ist der Unterschied und worauf sollte man achten?

Wenn Sie sich Gedanken über die Regelung Ihres Nachlasses machen, stossen Sie schnell auf zwei Begriffe, die oft verwechselt werden: Erbe und Vermächtnis. Dabei ist die Unterscheidung im Schweizer Erbrecht von grosser Bedeutung – sowohl rechtlich als auch praktisch. In diesem Beitrag erklären wir Ihnen den Unterschied und zeigen auf, worauf Sie achten sollten, wenn Sie Ihren letzten Willen festhalten möchten.

Was ist ein Erbe?

Ein Erbe ist eine Person, die beim Tod eines Menschen einen Teil oder den gesamten Nachlass übernimmt – und zwar mitsamt aller Rechte und Pflichten. Das bedeutet: Wenn Sie Erbe werden, erhalten Sie Vermögenswerte wie Geld, Immobilien oder persönliche Gegenstände. Gleichzeitig haften Sie aber auch für allfällige Schulden der verstorbenen Person.

In der Schweiz greift ohne Testament oder Erbvertrag die gesetzliche Erbfolge. Das heisst: Ehepartner, Kinder und weitere Verwandte erben in einer gesetzlich festgelegten Reihenfolge. Wenn Sie davon abweichen möchten, können Sie in einem Testament eigene Erbinnen und Erben bestimmen. Dabei müssen jedoch gewisse gesetzliche Vorgaben – insbesondere die sogenannten Pflichtteile – eingehalten werden.

Als Erbin oder Erbe sind Sie nicht nur begünstigt, sondern treten auch die Rechtsnachfolge an. Wenn es mehrere Erbinnen oder Erben gibt, sind Sie Teil der Erbengemeinschaft und haben ein Mitspracherecht bei der Aufteilung des Nachlasses.

Was ist ein Vermächtnis?

Ein Vermächtnis – auch Legat genannt – ist eine gezielte Zuwendung aus dem Nachlass an eine bestimmte Person oder Institution. Dies kann beispielsweise ein Geldbetrag sein, ein Schmuckstück, ein Auto oder ein Kunstwerk. Eine Person, die ein Vermächtnis erhält, wird nicht Erbin oder Erbe im rechtlichen Sinn, sondern hat lediglich einen Anspruch gegenüber den Erben, das Vermächtnis zu erhalten.

Ein Beispiel: Wenn Sie möchten, dass Ihre langjährige Freundin CHF 5'000 aus Ihrem Vermögen erhält oder dass Ihr Nachbar Ihr Klavier bekommt, können Sie dies in Ihrem Testament als Vermächtnis festhalten.

Wichtig: Vermächtnisnehmer*innen haften nicht für Schulden und haben kein Mitspracherecht bei der Erbteilung. Sie sind nicht Teil der Erbengemeinschaft.

Die wichtigsten Unterschiede im Überblick

  • Erbinnen und Erben treten in alle Rechte und Pflichten der verstorbenen Person ein. Sie erhalten nicht nur Vermögenswerte, sondern übernehmen auch die Verantwortung für Schulden.
  • Vermächtnisnehmer*innen erhalten nur das, was ihnen im Testament ausdrücklich zugesprochen wurde – sie haften nicht und haben keine Entscheidungsbefugnis.
  • Eine Erbeinsetzung kann gesetzlich erfolgen oder in einem Testament festgelegt werden. Ein Vermächtnis hingegen muss immer ausdrücklich in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) geregelt sein.

Worauf sollten Sie achten, wenn Sie Ihren Nachlass planen?

Wenn Sie Ihren Nachlass regeln möchten, ist es wichtig, genau festzulegen, wem Sie was hinterlassen wollen – und auf welche Weise. Folgende Punkte sind dabei zentral:

  1. Formvorschriften beachten Ein Testament ist in der Schweiz nur gültig, wenn es handschriftlich verfasst, datiert und unterschrieben ist. Alternativ können Sie es öffentlich beurkunden lassen.
  2. Pflichtteile respektieren Gewisse Personen – insbesondere Kinder, Ehepartnerinnen oder eingetragene Partnerinnen – haben Anspruch auf einen gesetzlich garantierten Mindestanteil am Erbe. Diese Pflichtteile müssen berücksichtigt werden, es sei denn, es liegen besondere Gründe für deren Entzug vor.
  3. Klare Formulierungen verwenden Wenn Sie jemanden als Erbin oder Erben einsetzen möchten, sollten Sie dies ausdrücklich so formulieren. Wenn Sie hingegen einer Person nur einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag hinterlassen wollen, sollten Sie dies klar als Vermächtnis bezeichnen.
  4. Unnötige Komplexität vermeiden Ein einfach strukturiertes und verständliches Testament beugt späteren Missverständnissen vor. Überlegen Sie sich genau, was Sie wem und aus welchem Grund hinterlassen möchten.
  5. Fachliche Beratung in Anspruch nehmen Bei grösserem Vermögen, mehreren Erbinnen und Erben oder komplexen Familienverhältnissen empfiehlt es sich, eine anwaltliche oder notarielle Beratung im Erbrecht in Anspruch zu nehmen.

Fazit

Im Schweizer Erbrecht ist es zentral, zwischen Erbe und Vermächtnis zu unterscheiden. Erbinnen und Erben tragen Rechte und Pflichten und sind Teil der Erbengemeinschaft. Vermächtnisnehmer*innen erhalten hingegen nur das, was ihnen ausdrücklich zugesprochen wurde – ohne Verpflichtungen.

Wer seinen Nachlass rechtzeitig, klar und strukturiert regelt, kann Streit unter den Hinterbliebenen vermeiden und sicherstellen, dass der letzte Wille respektiert wird.

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