Wichtiger Hinweis zur aktuellen Lage: Aufgrund der im Hochsommer oft herrschenden Trockenheit und der damit verbundenen Brandgefahr erlassen viele Kantone und Gemeinden kurzfristig strenge Feuerverbote oder schränken das Zünden von privatem Feuerwerk stark ein. Bitte informieren Sie sich vor Ihren Feierlichkeiten zwingend auf den offiziellen Online-Portalen Ihrer Wohngemeinde oder Ihres Wohnkantons über die tagesaktuell geltenden Vorschriften und Gefahrenstufen.
1. August zu Hause: Grillieren, Feuerwerk und Nachbarschaftsfrieden. Was man darf und was man nicht darf.
Der Schweizer Nationalfeiertag ist für viele Menschen im ganzen Land ein geschätztes Highlight des Sommers. Der 1. August steht für Gemütlichkeit, das Beisammensein mit Familie und Freunden, feine Grillspezialitäten und leuchtende Lichterkulissen am Abendhimmel. Während viele Gemeinden grosse Höhenfeuer und offizielle Feiern veranstalten, verlagert sich das Fest für unzählige Schweizerinnen und Schweizer auf den eigenen Balkon, die eigene Terrasse oder in den gemeinschaftlichen Garten der Wohnsiedlung.
Doch gerade dort, wo Menschen auf engem Raum zusammenleben, treffen am Nationalfeiertag unterschiedliche Bedürfnisse aufeinander: Während die einen ausgelassen bis tief in die Nacht feiern möchten, suchen andere Erholung, Schlaf oder sorgen sich um ihre Haustiere und ihr Eigentum. In Mehrfamilienhäusern und Stockwerkeigentümergemeinschaften kann diese Dynamik schnell zu ungewollten Spannungen führen. Wer die rechtlichen Spielräume, die lokalen Besonderheiten und die Grundregeln des nachbarlichen Zusammenlebens kennt, kann entspannt feiern und sorgt gleichzeitig dafür, dass der Nachbarschaftsfrieden auch am 2. August noch ungetrübt bestehen bleibt.
Grillieren auf Balkon und Terrasse
Das Grillieren gehört zum 1. August wie die Schweizerfahne auf den Mast. Aus juristischer Sicht gibt es in der Schweiz kein bundesweites Gesetz, das das Grillieren auf dem eigenen Balkon oder im Garten grundsätzlich verbieten würde. Dennoch bewegen sich Bewohnende in einem Rahmen aus Mietrecht, Zivilgesetzbuch und den Bestimmungen der jeweiligen Hausordnung.
Im Schweizer Zivilgesetzbuch (ZGB) ist verankert, dass jedermann verpflichtet ist, bei der Ausübung seines Eigentums auf die Nachbarn Rücksicht zu nehmen und übermässige Einwirkungen, wie beispielsweise starken Rauch oder Geruch, zu vermeiden. Was bedeutet das konkret für den Grillabend am Nationalfeiertag?
- Elektro- und Gasgrills: Diese Varianten gelten allgemein als die nachbarschaftsfreundlichste Lösung. Da sie kaum Rauch entwickeln und Gerüche im Wesentlichen nur durch das Gargut entstehen, sind sie auf Balkonen und Terrassen meist uneingeschränkt gestattet. Wichtig ist hierbei vor allem der sichere Stand des Geräts und bei Gasgrills die Kontrolle der Anschlüsse.
- Holzkohlegrills: Der Betrieb von Holzkohlegrills ist auf eng zusammenliegenden Balkonen in Mehrfamilienhäusern oft eine Herausforderung. Die intensive Rauchentwicklung beim Anfeuern zieht schnell in die offenen Fenster oder an die frisch gewaschene Wäsche der Nachbarn. Aus diesem Grund enthalten viele Hausordnungen von Mietsliegenschaften oder Reglemente von Stockwerkeigentümergemeinschaften ausdrückliche Einschränkungen oder Verbote für Holzkohlegrills auf Balkonen.
- Sonderregelungen im Mietvertrag: Vermieter dürfen im Mietvertrag oder in der Hausordnung das Grillieren mit Holzkohle auf Balkonen untersagen, sofern dies sachlich begründet ist (z. B. wegen der Brandgefahr oder der engen Bauweise). In einer Eigentumswohnung entscheidet die Eigentümerversammlung über entsprechende Regeln im Hausreglement.
Auch wenn das Grillieren erlaubt ist, zahlt sich vorausschauendes Handeln aus. Wenn Sie planen, am 1. August ausgiebig zu grillieren, informieren Sie am besten kurz Ihre Nachbarn, oder platzieren Sie den Grill so, dass der Rauch ungehindert abziehen kann, ohne direkt in benachbarte Wohnräume zu steigen.
Feuerwerk rund ums Haus: Gemeindereglemente und Sicherheitsempfehlungen
Das Zünden von Raketen, Vulkanen und Knallkörpern fasziniert viele Menschen, birgt jedoch erhebliche Risiken für Personen, Bausubstanz und Tiere.
Viele Gemeinden legen in ihren kommunalen Vorschriften fest, an welchen Tagen, in welchen Zeitfenstern und auf welchen Plätzen privates Feuerwerk abgebrannt werden darf. Während manche Gemeinden am 1. August eine sehr liberale Haltung pflegen, schränken andere Kommunen das Zünden von lautem Knallfeuerwerk oder das Steigenlassen von Raketen in Wohngebieten stark ein.
Neben den örtlichen Bestimmungen der Gemeinden sollten im privaten Umfeld folgende Sicherheitsempfehlungen und Grundsätze beachtet werden:
- Kein Feuerwerk auf Balkonen: Das Zünden von Feuerwerk auf oder direkt neben Balkonen ist wegen der enormen Brandgefahr für Fassaden, Markisen und Nachbarwohnungen extrem gefährlich.
- Sicherheitsabstände im Garten einhalten: Wer auf der Rasenfläche der Siedlung oder im eigenen Garten Feuerwerk abdeckt, sollte darauf achten, dass Raketen nur aus stabil verankerten Rohren oder Flaschen gestartet werden. Zu Gebäuden, Bepflanzungen und parkierten Fahrzeugen sollte ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden.
- Verantwortung gegenüber Tieren und Mitmenschen: Haustiere, Nutztiere und Wildtiere leiden extrem unter schrillen Knallgeräuschen. Auch kleine Kinder oder ältere Menschen reagieren oft empfindlich auf plötzlichen Lärm. Es entspricht der guten Nachbarschaftskultur, Knallfeuerwerk massvoll einzusetzen und zu späten Zeiten darauf zu verzichten.
- Aufräumen nach der Feier: Nach dem Fest sollten abgekühlte Feuerwerksreste, Abbrandmaterial und Raketenstäbe zeitnah eingesammelt werden. Reste von Feuerwerk auf dem Rasen der Siedlung oder auf fremden Grundstücken führen andernfalls am nächsten Morgen schnell zu Ärger.
Nachtruhe und Feierlaune
Ein weit verbreiteter Mythos besagt, dass am 1. August die gesetzliche Nachtruhe ab 22:00 Uhr generell aufgehoben sei. Das entspricht allerdings nicht der Realität. Auf Bundesebene gibt es kein Gesetz, das die Nachtruhe für den Nationalfeiertag pauschal ausser Kraft setzt.
Allerdings handhaben die meisten Schweizer Gemeinden ihre Lärmschutz- und Polizeiverordnungen am 1. August deutlich toleranter. In vielen Kommunen wird die gewohnte Nachtruhe offiziell um ein bis zwei Stunden nach hinten verschoben oder die Polizeiorgane wenden bei geselligen Runden einen erhöhten Ermessensspielraum an.
Das bedeutet jedoch keinen Freipass für rücksichtslosen Lärm bis in die frühen Morgenstunden.
Damit das Fest für alle Beteiligten entspannt verläuft, haben sich in der Praxis folgende Schritte bewährt:
- Frühzeitige Information: Hängen Sie einige Tage vor dem Feiertag einen freundlichen Zettel ins Treppenhaus oder schreiben Sie eine kurze Nachricht in die Chatgruppe der Nachbarschaft. Wenn die Nachbarn wissen, dass gefeiert wird, ist die Toleranzschwelle erfahrungsgemäss deutlich höher.
- Lautstärke schrittweise anpassen: Ab den späten Abendstunden empfiehlt es sich, Musik etwas leiser zu drehen und das Feiergeschehen von draussen schrittweise in die Innenräume zu verlagern. So können die einen ungestört schlafen, während die anderen den Abend ausklingen lassen.
Sicherheit und Haftung: Wer bezahlt bei entstandenen Schäden?
Sollte es am Nationalfeiertag trotz aller Vorsicht zu einem Zwischenfall kommen, beispielsweise durch einen Entstehungsbrand, eine Beschädigung der Fassade oder eine versengte Sonnenstore, stellt sich rasch die Frage nach der finanziellen Haftung.
Grundsätzlich gilt im Schweizer Haftpflichtrecht das Verursacherprinzip: Wer einem anderen widerrechtlich einen Schaden zufügt, sei es absichtlich oder aus Fahrlässigkeit, muss dafür geradestehen.
- Gebäudeschäden: Entsteht durch eine verirrte Rakete oder einen ungesicherten Grill ein Brand an der Gebäudehülle, der Fassade oder dem Balkon, haftet der Verursacher beziehungsweise dessen Privathaftpflichtversicherung.
- Gemeinschaftseigentum: Wird das Gemeinschaftseigentum einer Stockwerkeigentümergemeinschaft beschädigt, kann dies kostspielig werden, da bei grober Fahrlässigkeit Regressforderungen drohen.
Vorsicht und ein verantwortungsvoller Umgang mit Feuer und Hitze sind deshalb der beste Schutz vor unangenehmen Nachbereitungen nach dem Nationalfeiertag.
Fazit
Der Schweizer Nationalfeiertag bietet die ideale Gelegenheit, um im Kreise seiner Liebsten schöne Stunden zu verbringen und den Sommer zu geniessen. Damit der 1. August in bester Erinnerung bleibt, reicht meist ein gesunder Menschenverstand, die Beachtung der lokalen Bestimmungen Ihrer Gemeinde sowie eine Prise gegenseitige Toleranz. Ein gut funktionierendes Zusammenleben in einer Mietliegenschaft oder einer Stockwerkeigentümergemeinschaft basiert auf klar kommunizierten Hausordnungen, gegenseitigem Respekt und der Bereitschaft, aufeinander zuzugehen. Wer diese Werte lebt, legt den Grundstein für eine harmonische Nachbarschaft, nicht nur am 1. August, sondern an allen 365 Tagen im Jahr.
Wir wünschen Ihnen einen stimmungsvollen, sicheren und friedlichen Nationalfeiertag!
Sprechen Sie unverbindlich mit uns, kostenlos und ohne Verpflichtung.
Erzählen Sie uns von Ihrer Situation. Wir nehmen uns Zeit, hören zu und zeigen Ihnen transparent auf, ob und wie wir Sie unterstützen können.
